Refund policy
Erstattungspolitik
GESETZLICHE VERBRAUCHERRECHTE
- Alle Kunden innerhalb der EU und der Schweiz, die Verbraucher sind, haben ein gesetzliches Recht, eine Bestellung aus irgendeinem Grund innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Lieferung einer solchen Bestellung zu stornieren und zurückzugeben. Die Inanspruchnahme eines solchen Widerrufs-/Rückgaberechts erfolgt vorzugsweise über das Kontaktformular auf der Website.
- Das oben genannte Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn das Produkt digital ist und direkt nach dem Kauf zur Verfügung steht oder wenn das Produkt auf Bestellung angefertigt wird oder eindeutig personalisiert ist.
- Überprüfen Sie Ihre Bestellung bei Erhalt und kontaktieren Sie uns sofort, wenn der Artikel defekt oder beschädigt ist oder wenn Sie den falschen Artikel erhalten haben, damit wir das Problem bewerten und beheben können.
- Um für eine Rückgabe in Frage zu kommen, muss sich Ihr Artikel in demselben Zustand befinden, in dem Sie ihn erhalten haben, ungetragen oder unbenutzt, mit Etiketten und in der Originalverpackung. Sie benötigen außerdem die Quittung oder den Kaufbeleg.
- Wenn der Kunde aufgrund einer Stornierung oder eines Widerrufs Anspruch auf eine Rückerstattung hat, erfolgt diese auf die Kreditkarte, die Debitkarte oder das Bankkonto, das der Kunde zur Bezahlung der Produkte verwendet hat.
- Im Falle einer Stornierung oder eines Rücktritts von einer Bestellung behält sich die BTM das Recht vor, die für diese Bestellung geleistete Vorauszahlung einzubehalten oder dem Kunden Gebühren zur Deckung von Verwaltungs-, Fracht- und Bearbeitungskosten aufgrund der Rücksendung des bestellten Produkts in Rechnung zu stellen.
GARANTIE
- BTM gewährleistet beim Kauf eines neuen, d.h. zuvor fabrikneuen und zuvor nicht registrierten BTM-Motorrads ("Neufahrzeug"), dass der Zustand des Neufahrzeugs einschließlich der Batterie dem üblichen Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen in der Elektrofahrzeugbranche entspricht ("Gewährleistung").
- Weicht die tatsächliche Farbe der Ware aus technischen Gründen innerhalb desselben Farbspektrums von den Farbdarstellungen, insbesondere im Online-Shop, ab (z.B. unterschiedliche Rottöne), so stellt diese Abweichung keinen Mangel der Ware dar. Sie wird von dieser Garantie nicht abgedeckt.
- Die Garantie hat eine Laufzeit von zwei Jahren in den Ländern der Europäischen Union & eine Laufzeit von einem Jahr in den USA. Sie beginnt mit der Übergabe oder Erstzulassung des BTM-Motorrads, je nachdem, was zuerst eintritt ("Gefahrübergang").
- Entspricht der Zustand des Neufahrzeugs zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht dem in der Elektrofahrzeugbranche üblichen Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen ("Mangel") oder stellt sich ein solcher Mangel während der Gewährleistungsfrist heraus, kann Black Tea Motorbikes nach eigenem Ermessen den Mangel beseitigen ("Nachbesserung") oder ein anderes Neufahrzeug liefern ("Nachlieferung").
- Im Falle der Nachbesserung kann BTM nach eigenem Ermessen defekte Teile ersetzen oder durch Nacharbeit reparieren. Die BTM ist berechtigt, die Nachbesserung durch einen autorisierten Dritten ("Servicepartner") durchführen zu lassen.
- Die folgenden Teile sind von der Garantie ausgeschlossen: Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen (insbesondere Bremsbeläge, Reifen, Stoßdämpfer, Beleuchtung, jedoch nicht die Batterie); (Um Zweifel auszuschließen: Betriebs- und Hilfsstoffe wie Hydraulik- oder Bremsflüssigkeit, Öle, Fette und andere Schmiermittel, Dichtungen; Teile, die bei Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten regelmäßig ausgetauscht werden; Sonderausstattungen, die nicht im Rahmen des Kaufs eines Neufahrzeugs angeboten werden, und sonstiges nicht von der BTM genehmigtes Zubehör.
- Unter den folgenden Bedingungen hat der Garantienehmer ("Sie") das Recht, den Mangel beheben zu lassen: Der Mangel muss der BTM unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich gemeldet werden. Wenn Sie die BTM benachrichtigen, wird die BTM einen Servicepartner benennen, der zur Behebung des Mangels berechtigt ist. Danach müssen Sie sich an den von Black Tea Motorbikes benannten Servicepartner wenden, um den Mangel zu beheben. Je nach Art des Mangels wird der Mangel entweder in der Werkstatt des Servicepartners oder bei Ihnen vor Ort behoben. Der Servicepartner wird das Neufahrzeug im Hinblick auf den von Ihnen reklamierten Mangel untersuchen. Ergibt diese Untersuchung, dass kein unter diese Garantie fallender Mangel vorliegt, tragen Sie die Kosten, die für die Untersuchung des Neufahrzeugs im Hinblick auf den reklamierten Mangel anfallen (z.B. für die Arbeitszeit für die Untersuchung des Neufahrzeugs). Ergibt die Inspektion, dass ein unter diese Garantie fallender Mangel vorliegt, wird der Servicepartner diesen im Auftrag der BTM beheben, sofern eine Behebung möglich ist. Ist eine Nachbesserung nicht möglich und soll der Mangel durch Nachlieferung behoben werden, so erfolgt diese direkt durch die BTM. Werden im Zuge der Nachbesserung durch den autorisierten Partner Teile des Neufahrzeugs ausgetauscht, so gehen die ausgebauten Teile in das Eigentum der BTM über.
- Diese Garantie erstreckt sich auf die Teile, die im Zuge der Nachbesserung eingebaut, lackiert oder repariert werden. Die Laufzeit der Garantie beginnt jedoch durch die Nachbesserung nicht neu zu laufen, so dass die Garantie für die eingebauten, lackierten oder reparierten Teile eine Laufzeit hat, die sich aus der ursprünglichen Laufzeit der Garantie gemäß Abschnitt 11.2. abzüglich der bis zur Nachbesserung bereits verstrichenen Zeit errechnet. Die Garantie läuft also immer längstens bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit für das neue Fahrzeug gemäß Abschnitt 11.2. Dies gilt auch, wenn das BTM-Motorrad durch Nachlieferung ersetzt wird.
- Wenn das Fahrzeug aufgrund eines Defekts funktionsunfähig wird, sind Sie verpflichtet, sich zuerst an BTM zu wenden. Gewährleistungspflichten bestehen nicht, wenn der eingetretene Schaden kausal damit zusammenhängt, dass das Fahrzeug durch Unfall, sonstige vorsätzliche oder böswillige Handlungen (auch durch Dritte) oder durch höhere Gewalt beschädigt wurde; die Vorschriften über den Betrieb, die Handhabung und die Pflege des Fahrzeugs (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt wurden; das Fahrzeug unsachgemäß oder ordnungswidrig benutzt wurde (insbesondere Verstoß gegen die Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung); das Fahrzeug überladen wurde; Teile in das Fahrzeug eingebaut wurden, deren Verwendung nicht von der BTM genehmigt wurde oder das Fahrzeug in einer nicht von der BTM genehmigten Weise verändert wurde; das Fahrzeug von Ihnen oder einem Dritten, der kein BTM-Servicepartner ist, unsachgemäß repariert, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß instand gesetzt wurde. Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Garantie nicht. Insbesondere sind weder Ersatzansprüche, wie die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs für die Dauer der Reparatur, eine Abholung noch Schadensersatzansprüche abgedeckt.